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Die Aufgaben der Mängelbearbeitung aus der Perspektive des Generalunternehmers sind zunächst (1) die Vertragserfüllung, d.h. Organisation und Abwicklung der
Mängelbeseitigung (Nacherfüllung), (2) die Ursachenanalyse und Beweisdokumentation sowie (3) die Vertragsabwicklung zur Besteller- sowie zur Sub- und Nachunternehmerseite hin. Die Mängelbeseitigung selbst steht
technisch wie zeitlich unter den Folgegesetzen des Bauens. Gleichzeitig stehen die in der Ablauffolge des Vertragsverhältnisses wechselnden antagonistischen Leistungs- und Gegenleistungspflichten, –ansprüche und
Erfüllungsschritte unter den Bestimmungen des Werkvertrages und des Werkvertragsrechtes..
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In der Ausarbeitung wurden in einem ersten Schritt (Ziffer 2.1) die empirischen Grundstrukturen einer Bauleistungsbeziehung und die Gesetze bzw. gesetzlichen
Regelkreise von Einzelbestimmungen des Werkvertragsrechtes aufgegliedert. Gleichzeitig werden deren Wechselwirkungen miteinander erklärt und zwar mit dem Arbeitsziel, den ergänzenden vertraglichen Harmonisierungs-,
Regelungs- und/oder Gestaltungsbedarf hinsichtlich der Mängelbearbeitung aus der Perspektive eines Generalunternehmers zu entwickeln.
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